Fortbildungen

NEU - Professionelle Beratung in der ambulanten Pflege

Zugelassene ambulante Pflegedienste erbringen Pflegesachleistungen (körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste sowie pflegerische Anleitung). Ziel eines Beratungseinsatzes ist es, die Pflege für die Pflegebedürftigen in deren Häuslichkeit möglichst gut sicherzustellen. 

Die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Dabei geht es zum Einen um die Feststellung, ob die bisherigen Pflegeleistungen dem tatsächlichen Bedarf entspricht und zum Anderem, ob Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombileistungen noch passen. 

 

- Was wird im Rahmen einer professionellen Beratung in der ambulanten Pflege geprüft und angesprochen?

- Wie wird eine professionelle Beratung durchgeführt?

 

Die vom Gesetzgeber geforderte Fach- und Sachkunde für die Durchführung von Beratungsgesprächen nach § 37 Abs. 3 SGB XI vermittelt diese Fortbildung und beinhaltet folgende Lehrinhalte: 

- Gesetzliche Anforderungen zu Beratungsgesprächen

- Pflegesachleistungen - Pflegegeld oder Kombileistungen

- Anforderungen an die Beratungsperson

- Schritte im Beratungsprozess

- Kommunikation im Beratungsprozess

- Dokumentation

Anmeldung

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Wichtiges:

Seminar FoB 136-24
Leistungspunkte 8

Datum 24.10.2024
Zeit 09:00–16:30 Uhr

Ort
Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung
Fedelhören 78, 28203 Bremen
Raum Raum 1.01

Kosten € 130,00

Referentin

Bettina Kasper

Veranstalter

Erwin-Stauss-Institut

Fedelhören 78
28203 Bremen

E-Mail: info@esi-bremen.de

Telefon: 0421/3387923
Fax: 0421/3387924
 


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