Fortbildungen
NEU - Professionelle Beratung in der ambulanten Pflege
Zugelassene ambulante Pflegedienste erbringen Pflegesachleistungen (körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste sowie pflegerische Anleitung). Ziel eines Beratungseinsatzes ist es, die Pflege für die Pflegebedürftigen in deren Häuslichkeit möglichst gut sicherzustellen.
Die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Dabei geht es zum Einen um die Feststellung, ob die bisherigen Pflegeleistungen dem tatsächlichen Bedarf entspricht und zum Anderem, ob Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombileistungen noch passen.
- Was wird im Rahmen einer professionellen Beratung in der ambulanten Pflege geprüft und angesprochen?
- Wie wird eine professionelle Beratung durchgeführt?
Die vom Gesetzgeber geforderte Fach- und Sachkunde für die Durchführung von Beratungsgesprächen nach § 37 Abs. 3 SGB XI vermittelt diese Fortbildung und beinhaltet folgende Lehrinhalte:
- Gesetzliche Anforderungen zu Beratungsgesprächen
- Pflegesachleistungen - Pflegegeld oder Kombileistungen
- Anforderungen an die Beratungsperson
- Schritte im Beratungsprozess
- Kommunikation im Beratungsprozess
- Dokumentation
Anmeldung
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Jetzt registrierenWichtiges:
- Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung
- Fedelhören 78, 28203 Bremen
Referentin
- Bettina Kasper
Veranstalter
- Erwin-Stauss-Institut
-
Fedelhören 78
28203 Bremen
E-Mail: info@esi-bremen.de
Telefon: 0421/3387923
Fax: 0421/3387924