Fortbildungen

NEU - Das neue Personalbemessungsverfahren nach §113 c SGB XI in der Langzeitpflege

Seit Sommer 2023 gilt die neue Personalbemessung in der Langzeitpflege.

Seit dem 1. Juli 2023 sieht der Gesetzgeber auf Grundlage eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vor (§ 113c Absatz 1 SGB XI). Diese Personalanhaltswerte beschreiben, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden verhandelt werden kann. Insgesamt können vollstationäre Pflegeeinrichtungen so auf Basis bundeseinheitlicher Personalanhaltswerte eine deutlich höhere Personalausstattung mit Pflege- und Betreuungskräften als bisher vereinbaren. Diejenigen Pflegeeinrichtungen, die im Zuge des neuen Personalbemessungsverfahrens ab dem 1. Juli 2023 mehr Personal vereinbaren müssen, zudem Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung durchführen (PeBeM-Studie). Dabei geht es um die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung innerhalb der Organisation um sicherzustellen, dass die Kompetenzen der Pflege- und Betreuungskräfte bestmöglich zugunsten der Versorgung der Pflegebedürftigen eingesetzt sind. Im Rahmen der PeBeM-Studie wurden die Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich vollstationärer Pflegeeinrichtungen in Gruppen (Qualifikationsniveaus = QN) aufgeteilt, um zu ermitteln, mit welcher Qualifikation und welchem Anteil an Pflegehilfs- und ‑assistenzkräften und Pflegefachkräften anfallende Aufgaben selbstständig oder im Rahmen der Delegation durchgeführt werden können, um eine fachgerechte Pflege umsetzen zu können. Diese kompetenzorientierte Aufgabenverteilung innerhalb der Organisation bedeutet zugleich, dass alte Pflegesysteme und Arbeitsabläufe aufgebrochen werden müssen. Es geht bei der Umsetzung darum, durch die neue Aufgabenverteilung einen Kulturwandel in den Pflegeeinrichtungen zu vollziehen.         

In dieser Fortbildung lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung der neuen Personalbemessung nach §113c SGB XI für stationäre Pflegeeinrichtungen kennen.

           

Inhalte

  • Einführung in die neue Personalbemessung nach §113c SGB XI (Ziele, Hintergründe und gesetzlicher Rahmen)
  • Methodik und Berechnung des Personalbedarfs
  • Qualifikation und Einsatz des Personals (Qualifikationsniveaus und Zuordnung von Aufgabenbereichen)
  • Arbeitsorganisation und stationäre Tourenplanung

Anmeldung

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Wichtiges:

Seminar FoB 044-25
Leistungspunkte 8

Datum 05.05.2025
Zeit 09:00–16:30 Uhr

Ort
Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung
Fedelhören 78, 28203 Bremen
Raum 1.01

Kosten € 130,00

Referentin

Marie-Luise Mangelsdorf

Zielgruppen

  • Pflegefachkräfte
  • Führungskräfte
  • stellv. Führungskräfte

Veranstalter

Erwin-Stauss-Institut

Fedelhören 78
28203 Bremen

E-Mail: info@esi-bremen.de

Telefon: 0421/3387923
Fax: 0421/3387924
 


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