Fortbildungen
Rechtliche Grundlagen des Betreuungsrechts bei der Versorgung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen
Jeder Mensch kann durch Erkrankung, Behinderung, Unfall oder Alter in die Situation kommen, wichtige Lebensentscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Die Angelegenheiten können nicht automatisch von nahen Angehörigen übernommen werden. Liegt keine entsprechende Vollmacht vor, entscheidet das Amtsgericht über den Einsatz eines Betreuers, der nicht zwingend zum Kreis der Familie gehören muss.
Diese Fortbildung bietet einen Überblick über mögliche rechtliche Vorsorgekonzepte (Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/Patientenverfügung) im Pflegealltag, aber auch im Hinblick auf die persönliche Absicherung.
Die Rechtslage wird erörtert und die formalen Voraussetzungen dargestellt. Anhand praktischer Fallbeispiele und Muster werden verschiedene Vorsorgekonzepte durchgesprochen. Dabei werden auch die im Pflegealltag regelmäßig relevanten Probleme mit dem Betreuungsrecht beleuchtet und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen des Betreuungsrechts
- Neuerungen des Betreuungsrechts, insbesondere das neue Ehegattennotvertretungsrecht
- Wer kann eine Betreuung übernehmen
- Welche Befugnisse und Verpflichtungen haben gesetzliche Betreuer:innen und wie kann eine Betreuung abgeändert werden?
- Unterschied: Vollmacht, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht
- Verfahren der Betreuerbestellung
- Voraussetzungen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Verschiedene Aufgabenbereiche: Vermögenssorge und finanzielle Angelegenheiten, Gesundheitssorge und medizinische Behandlung, Aufenthaltsbestimmung, Fixierungsmaßnahmen …
- Patientenverfügung: Möglichkeiten und Grenzen
Anmeldung
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Jetzt registrierenWichtiges:
- Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung
- Fedelhören 78, 28203 Bremen
Referentin
- Kerstin Bolte-Mahlstedt
Zielgruppen
- Pflegefachkräfte
Veranstalter
- Erwin-Stauss-Institut
-
Fedelhören 78
28203 Bremen
E-Mail: info@esi-bremen.de
Telefon: 0421/3387923
Fax: 0421/3387924