Fortbildungen

Das Begutachtungsassessment (BA)

Zum 01.01.2017 wurde die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Es werden sechs Bereiche zugrunde gelegt, die maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit, eine Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen verantwortlich sind. Psychische und kognitive Beeinträchtigungen werden konsequent mit einbezogen. So wird eine differenziertere Prüfung entsprechend eines angemesseneren, individuellen Unterstützungsbedarfes ermöglicht.
Die zu ermittelnden Pflegegrade und damit die Prüfung der Selbstpflegefähigkeiten erfolgt anhand des Begutachtungsinstruments (BA) in sogenannten Modulen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Module 7 – 8 (außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) werden in der abschließenden Bewertung nicht mit einbezogen.

  • Worauf sollte im Rahmen einer Begutachtung geachtet werden?
  • Welche Anforderungen werden an die Pflegedokumentation gestellt?

Inhalte:

  • Grundlagen der Begutachtung
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Pflegegrade
  • Das Begutachtungsassessment (BA)
  • Sechs Module zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit
  • Anforderungen an die Pflegedokumentation

Unterrichtseinheiten: 8 UE

Anmeldung

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Wichtiges:

Seminar FoB 068-23
Leistungspunkte 8

Datum 18.08.2023
Zeit 09:00–16:30 Uhr

Ort
Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung
Fedelhören 78, 28203 Bremen

Kosten € 120,00

Referentin

Bettina Kasper

Veranstalter

Erwin-Stauss-Institut

Fedelhören 78
28203 Bremen

E-Mail: info@esi-bremen.de

Telefon: 0421/3387923
Fax: 0421/3387924
 


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