Fortbildungen
Das Begutachtungsassessment (BA)
Zum 01.01.2017 wurde die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Es werden sechs Bereiche zugrunde gelegt, die maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit, eine Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen verantwortlich sind. Psychische und kognitive Beeinträchtigungen werden konsequent mit einbezogen. So wird eine differenziertere Prüfung entsprechend eines angemesseneren, individuellen Unterstützungsbedarfes ermöglicht.
Die zu ermittelnden Pflegegrade und damit die Prüfung der Selbstpflegefähigkeiten erfolgt anhand des Begutachtungsinstruments (BA) in sogenannten Modulen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Module 7 – 8 (außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) werden in der abschließenden Bewertung nicht mit einbezogen.
- Worauf sollte im Rahmen einer Begutachtung geachtet werden?
- Welche Anforderungen werden an die Pflegedokumentation gestellt?
Inhalte:
- Grundlagen der Begutachtung
- Gesetzliche Grundlagen
- Pflegegrade
- Das Begutachtungsassessment (BA)
- Sechs Module zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit
- Anforderungen an die Pflegedokumentation
Unterrichtseinheiten: 8 UE
Anmeldung
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Jetzt registrierenWichtiges:
- Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung
- Fedelhören 78, 28203 Bremen
Referentin
- Bettina Kasper
Veranstalter
- Erwin-Stauss-Institut
-
Fedelhören 78
28203 Bremen
E-Mail: info@esi-bremen.de
Telefon: 0421/3387923
Fax: 0421/3387924